Allgemeine Geschäftsbedingungen der LTS 24 GmbH bezüglich des Internet-Schadensbeauftragungsportals

  1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
    Die LTS 24 GmbH („LTS 24“) weist den Auftraggeber auf ihrem Internet-Schadensbeauftragungsportal auf die Geltung dieser AGB hin. Kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der LTS 24 zustande, werden diese AGB Vertragsbestandteil. Die AGB des Auftraggebers werden anstelle dieser AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn die LTS 24 deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
  2. Vertragsschluss
    Der Auftraggeber gibt mit dem vollständigen Ausfüllen und Absenden der auf dem Internet-Schadensbeauftragungsportal der LTS 24 Formulare ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrages zur Schadensbeseitigung ab. Die LTS 24 ist berechtigt, das Vertragsangebot des Auftraggebers durch Übersendung einer entsprechenden Annahmeerklärung anzunehmen oder aber abzulehnen. Mit dem Eingang der Annahmeerklärung der LTS 24 bei dem Auftraggeber kommt der Vertrag zustande. Der Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass die LTS 24 bei dem Auftraggeber mit den Arbeiten beginnt, sollte z.B. aus Gründen der Eile keine Annahmeerklärung an den Auftraggeber übersandt worden sein.
  3. Widerrufsrecht des Auftraggebers
    Dem Auftraggeber als „Verbraucher“ im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu. Ein Verbraucher ist gemäß § 13 jede natürliche Person, der ein Rechtsgeschäft überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage beginnt mit Vertragsschluss. Die Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgt über die beigefügte Widerrufsbelehrung, siehe Anlage 1. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist die LTS 24 berechtigt, vor Beginn der Bauleistungen die 14-tägige Widerrufsfrist abzuwarten, weil erst mit Ablauf der Widerrufsfrist feststeht, ob der Auftraggeber den Vertrag widerrufen hat oder nicht.
  4. Verlust des Widerrufsrechts bei Baubeginn innerhalb der Widerrufsfrist und Wertersatz
    Für den Fall, dass der Auftraggeber einen früheren Beginn der Bauleistungen vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist ausdrücklich durch die entsprechende Erklärung durch Anklicken in dem Beauftragungsformular auf dem Internet-Schadensbeauftragungsportal der LTS 24 gewünscht hat, bestätigt er damit, dass er bei vollständiger Fertigstellung der Bauleistung durch die LTS 24 sein Widerrufsrecht verliert. Sollte der Auftraggeber den Vertrag vor Fertigstellung der Bauleistung durch die LTS 24 innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen, so bestätigt der Auftraggeber, dass er der LTS 24 für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Bauleistungen Wertersatz schuldet. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Die Höhe des Wertersatzes bemisst sich in der Regel nach dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Bauleistungen im Verhältnis zu der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtbauleistung.
  5. Ausführungsfristen
    Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftraggeber und der LTS 24 vereinbart sind. Beruht die Überschreitung einer Ausführungsfrist auf einem Umstand, der nicht von der LTS 24 zu vertreten ist, trägt der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch, wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen die LTS 24 während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist. Stehen Sanierungs-, insbesondere Trocknungsgeräte infolge eines Umstandes still, den die LTS 24 nicht zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Mehrkosten.
  6. Abnahme
    Verlangt die LTS 24 nach der Fertigstellung, ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist, die Abnahme der Leistung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsmäßig fertig gestellte Leistung abzunehmen. Liegt ein Mangel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme nur bis zur Beseitigung verweigern. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm von der LTS 24 gesetzten angemessenen Frist von mindestens 12 Werktagen abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Samstage sind Werktage. Die Leistung ist insbesondere dann stillschweigend abgenommen, wenn der Auftraggeber das Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt.Die Abnahme erfolgt durch Erstellung eines schriftlichen Protokolls, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Besonders abzunehmen sind auf Verlangen der LTS 24 in sich abgeschlossene Teile der Leistung und andere Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
  7. Leistungserfolg und Mängelansprüche des Auftraggebers
    Die LTS 24 verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Herstellung des mit diesem vertraglich vereinbarten Leistungserfolgs. Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Schadensobjekts ist nur geschuldet, wenn dies vertraglich ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart ist.Sofern die beauftragte Leistung nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, kann der Auftraggeber gegenüber der LTS 24 die ihm nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) in der jeweils gültigen Fassung vor und nach der Abnahme eingeräumten Rechtsbehelfe und Mängelansprüche innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Verjährungsfristen geltend machen.
    Mängelansprüche entfallen dann, wenn die LTS 24 für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen angewiesenes Material verwendet oder ein vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwendet und hierdurch der Sanierungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und die LTS 24 deswegen zuvor erfolglos Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat. Ebenso entfallen Mängelansprüche soweit die LTS 24 für die auszuführenden Leistungen auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers dessen Personal einsetzen muss und die LTS 24 deswegen zuvor erfolglos Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat.
  8. Haftung
    Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fährlässiger Schadensverursachung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit der Schaden durch die LTS 24 nicht vorsätzlich oder grob fährlässig verursacht worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte.Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen der LTS 24.
  9. Sicherheitsvorschriften
    Der Auftraggeber hat die LTS 24 über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Werkleistung verbunden sind. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch die LTS 24 verursacht sind, haftet die LTS 24 nicht.
  10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. sind der LTS 24 vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber die LTS 24 in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.
    Der Auftraggeber benennt der LTS 24 vor Ausführung der vertraglichen Leistungen die für die Unterzeichnung der Arbeitsrapporte, Lieferscheine, die Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschl. etwaiger Messprotokolle sowie der Überwachung und Abnahme der Leistungen bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigung ist auf Verlangen der LTS 24 schriftlich nachzuweisen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers stehen der LTS 24 für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffer 9. aufgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung.Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter der LTS 24 zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Er stellt der LTS 24 auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter der LTS 24 zur Verfügung. Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume müssen den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach Baurecht, Wasserrecht etc. auf seine Kosten herbeizuführen bzw. einzuhalten.
  11. Abtretung
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, der LTS 24 die ihm als Versicherungsnehmer aus Versicherungsvertrag in Ansehung des Schadens gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die LTS 24 für die von ihr durchgeführten Sanierungsleistungen beansprucht, erfüllungshalber abzutreten. Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der LTS 24 abtreten. Die Abtretung kann bereits durch die entsprechende Erklärung des Auftraggebers auf dem Internet-Schadensbeauftragungsportal der LTS 24 erfolgen.
  12. Zahlungsbedingungen
    Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich grundsätzlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Auftraggeber als Leistungsempfänger nach § 13b UStG als Steuerschuldner gilt. Der Rechnungsbetrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Abnahme zur Zahlung innerhalb von 18 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beginnt mit der Abnahme. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich gegenüber der LTS 24 erheben. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen der LTS 24 ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist die LTS 24 berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß §§ 288, 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.Ist der Auftraggeber der LTS 24 Unternehmer, sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der LTS 24 dem Auftraggeber nicht gestattet, außer, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche. Ist der Auftraggeber der LTS 24 Verbraucher, so ist die Aufrechnung gegenüber Forderungen der LTS 24 dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn es sich nicht um Ansprüche auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten handelt. Die Aufrechnung mit anderen Ansprüchen ist dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, nur gestattet, wenn es sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche handelt. Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zurückbehaltungs- u. Leistungsverweigerungsrechte gemäß den §§ 320 ff., 341 Abs. 3 BGB gegenüber der LTS 24 geltend machen.
  13. Umsatzsteuer bei Bauleistungen
    Verwendet der Auftraggeber eine etwaig von der LTS 24 erbrachte Bauleistung für eigene Bauleistungen gegenüber Dritten, so wird der Auftraggeber die LTS 24 wegen der damit verbundenen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG sofort schriftlich darauf aufmerksam machen.
  14. Transport und Versicherung
    Ist eine Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadensortes erforderlich und vereinbart, so erfolgt ein Transport durch die LTS 24 oder eine von dieser ausgesuchten Spedition nur, wenn der Auftraggeber eine Transportversicherung mit ausreichender Deckung nachweist oder die LTS 24 mit dem Abschluss einer Transportversicherung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bevollmächtigt wird. Für Transportschäden haftet die LTS 24 im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über das Fracht- und Speditionsgeschäft sowie nach Maßgabe der Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen, wenn deren vertragliche Geltung mit dem Auftraggeber vereinbart wird.Mangels anderweitiger Vorgaben des Auftraggebers erfolgen die Auswahl und der Abschluss einer Versicherung nach den vorstehenden Bestimmungen nach billigem Ermessen der LTS 24.
  15. Datenschutz
    Die LTS 24 verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Insbesondere wird die LTS 24 ihre Mitarbeiter verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und anderen Informationen gegenüber jedermann Stillschweigen zu wahren. Die Mitarbeiter der LTS 24 wurden auf das Datenschutzrecht verpflichtet, bevor sie die Tätigkeit aufgenommen haben. Entsprechender Nachweis wird auf Anforderung erbracht. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber bestehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Datenschutzbestimmungen des BDSG kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.
  16. Gerichtsstand
    Gerichtsstand – vorbehaltlich der Bestimmungen des § 38 ZPO – für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag und seiner Durchführung ist der Sitz der beauftragten Niederlassung der LTS 24. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
  17. Hinweis zur Verbraucherschlichtung
    Die LTS 24 bittet jeden Auftraggeber, der Verbraucher ist, um Verständnis, dass die LTS 24 nicht verpflichtet und in der Regel auch nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  18. Salvatorische Klausel
    Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.